An der Spitze der Stadt standen zunächst die Gerichtsschöffen. In Gladbach sind sie zu Ende des 12. Jh. (1183) bereits bezeugt und wurden vom jeweiligen Abt ernannt. Schöffen sind - auch heute noch - ehrenamtliche Richter, die unter einem (ordentlichen) Richter zu Gericht sitzen. Sie übernahmen damals nach und nach auch Verwaltungsaufgaben. Der Einfluss der Äbte ging ständig zurück, so dass die Schöffen spätestens seit dem 16. Jh. sowohl dem Abt als auch dem Herzog von Jülich durch Eid verpflichtet waren. Sie gerieten durch diese Entstehung der Landsherrschaft unter den Herren von Jülich in eine eigentümliche Situation, da sie nun zwei Herren, dem Abt und dem Vogt als Vertreter des Landsherren, dienen mußten.
Außerdem entstand im 15. Jahrhundert mit Hilfe des Landesherrn ein mit dem Schöffenkollegium konkurrierender Rat, an dessen Spitze der Bürgermeister stand. Bürgermeister sind erstmals um 1400 erwähnt, von denen es zunächst sechs auf Lebenszeit gewählte gab. Diese bildeten den Magistrat. Drei waren Schöffen, die anderen drei von der Bürgerschaft gewählt. Schied ein Schöffe aus, trat der vom Amtmann ernannte Schöffe an dessen Stelle. Schied ein Mitglied der von den Bürgern gewählten Mitglieder aus, wurde aus mehreren Kandidaten ein neuer gewählt. Vom gesamten Magistrat traten zwei Bürgermeister in jährlichem Wechsel als regierender und beisitzender Bürgermeister hervor.
Einen Rat gab es erstmals seit 1446, dessen Vorsitzender der regierende Bürgermeister war. Er repräsentierte die Bürgerschaft und verwaltete zusammen mit dem Rat das städtische Vermögen und die Einkünfte.
Die Distanz zwischen Rat und Abt nahm im Laufe der Jahrhunderte zu, ohne daß es den jeweiligen Äbten gelang, diese Entwicklung aufzuhalten. Mönchengladbach blieb unter den Äbten allerdings katholisch, obgleich es auch hier eine ansehnliche, mennonitische und reformierte Minderheit gab. Die Vertreibung der Mennoniten, die in der Textilerzeugung und im Handel eine große Rolle gespielt hatten, blieb bis ins 18. Jahrhundert wirtschaftlich spürbar.
Neben den Schöffen gab es einen Vogt als Vertreter des Landesherrn. Der althochdeutsche Begriff Vogt - auch Voigt oder Fauth - ist abgeleitet vom lateinischen Wort "advocatus" ("der Hinzu-/Herbeigerufene") und bezeichnet einen Beamten des Mittelalters sowie der frühen Neuzeit. Der Vogt regiert und richtet als Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet im Namen des Landesherrn. Er hat den Vorsitz im Gericht und muss die Verteidigung organisieren. Im Krieg führte er das Lehensaufgebot des Landes. Das durch einen Vogt vertretene Rechtsprinzip leitet sich sowohl vom spätrömischen Beamten, dem vorgenannten advocatus, als auch von der germanischen Munt ab und ist ein Schutzverhältnis, das auch Gewalt- und Vertretungsrecht einschließt.
Bis Ende des 18. Jahrhunderts gehörte Mönchengladbach und (Rhein)Dahlen - ebenso wie u.a. Euskirchen, Bergheim, Dülken, Brüggen, Monschau, Heinsberg, Sinzig und Remagen - zum Amt Grevenbroich im Herzogtum Jülich.
In Rheindahlen (das bis 1878 Dahlen) hieß, bildeten die Kirche und ein Hof des Kölner Stifts Maria im Kapitol den Siedlungsmittelpunkt. 1345 erhob Wilhelm von Jülich diesen Ort zur Stadt. Durch die Stadtbefestigung wurde die Grenze des Territoriums nach Westen und Süden gesichert.
Auch bei Gladbach stand die Grenzsicherung im Vordergrund für die Stadtentstehung. Stadtrechte wurden zwischen 1364 und 1366 erteilt. 1364 tauchte Gladbach noch nicht in der Liste der Städte (Landfriedensbund) auf, in 1366 nannten die Schöffen Gladbach in einer Urkunde "Opdium" (=Stadt), was sie nicht eigenmächtig getan hätten.
Die Stadt erhielt daraufhin eine steinerne Stadtmauer, die von den Bürgern zu unterhalten war. Reste davon sind noch am Geroweiher sowie an der Waldhausener Straße erhalten. Der Standort eines historischen Stadttors ist auf der Hindenburgstraße in Höhe der Kreuzung "An der Stadtmauer" als farbiges Straßenpflaster zu erkennen. Von den ursprünglich neun Stadttürmen erhebt sich heute nur noch der mächtige Dicke Turm aus dem 16. Jh. Er beherbergt heute das Bezirksarchiv der historischen Schützenbruderschaften.
Das Herzogtum Jülich war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Es lag linksrheinisch zwischen dem Herzogtum Geldern, den Kurfürstentümern Köln und Trier sowie dem Fürstbistum Lüttich.
Wilhelm von Jülich (∗ um 1299; † 26. Februar 1361) war ab 1328 Graf von Jülich und verlieh Dahlen das Stadtrecht. Er und sein Bruder Walram - Erzbischof von Köln - rückten damals von Frankreich ab und unterstützten Kaiser Ludwig IV., der Wilhelm 1336 zum Markgrafen und Reichsfürsten erhob. Als Markgraf und als Herzog (seit 1356) wird er als Wilhelm I. gezählt. Nach seinem Tod 1361 fiel das Herzogtum Jülich an seinen zweitältesten Sohn Wilhelm, der auch Mönchengladbach zur Stadt erhob.
Weitere Informationen zum Herzogtum Jülich und seinen Grafen und Herzögen gibt es bei Wikipedia.
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