Stadtrecht und Verfassung

Verwaltung und Verfassung

Vertreter des Landesherren

Neben den Schöffen gab es einen Vogt als Vertreter des Landesherrn. Der althochdeutsche Begriff Vogt - auch Voigt oder Fauth - ist abgeleitet vom lateinischen Wort "advocatus" ("der Hinzu-/Herbeigerufene") und bezeichnet einen Beamten des Mittelalters sowie der frühen Neuzeit. Der Vogt regiert und richtet als Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet im Namen des Landesherrn. Er hat den Vorsitz im Gericht und muss die Verteidigung organisieren. Im Krieg führte er das Lehensaufgebot des Landes. Das durch einen Vogt vertretene Rechtsprinzip leitet sich sowohl vom spätrömischen Beamten, dem vorgenannten advocatus, als auch von der germanischen Munt ab und ist ein Schutzverhältnis, das auch Gewalt- und Vertretungsrecht einschließt.

Stadtrecht und Befestigung

Herzogtum Jülich

Das Wappen des Herzogtums Jülich: Der "Jülicher Löwe". Ein schwarzer Löwe in Gold, rot bezungt und rot bewehrt. Quelle: http://www.wikipedia.de

Das Herzogtum Jülich war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Es lag linksrheinisch zwischen dem Herzogtum Geldern, den Kurfürstentümern Köln und Trier sowie dem Fürstbistum Lüttich.

Wilhelm von Jülich (∗ um 1299; † 26. Februar 1361) war ab 1328 Graf von Jülich und verlieh Dahlen das Stadtrecht. Er und sein Bruder Walram - Erzbischof von Köln - rückten damals von Frankreich ab und unterstützten Kaiser Ludwig IV., der Wilhelm 1336 zum Markgrafen und Reichsfürsten erhob. Als Markgraf und als Herzog (seit 1356) wird er als Wilhelm I. gezählt. Nach seinem Tod 1361 fiel das Herzogtum Jülich an seinen zweitältesten Sohn Wilhelm, der auch Mönchengladbach zur Stadt erhob.

Weitere Informationen zum Herzogtum Jülich und seinen Grafen und Herzögen gibt es bei Wikipedia.

 

 


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