In wenigen Tagen endet die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2012. Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind, müssen sich daher beeilen und bis zum 31. Mai 2013 alle notwendigen Unterlagen beim Finanzamt einreichen. Von der Erklärungspflicht sind regelmäßig Freiberufler, Gewerbetreibende und Vermieter betroffen. Doch auch wer ausschließlich Arbeitslohn bezogen hat, kann zur Abgabe verpflichtet sein.